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AutorenbildStefan Möller

Grundgesetzänderung als Frontalangriff auf den Föderalismus

Zur Aktuellen Stunde im Rahmen des Plenums im Dezember hatte die SPD-Fraktion das Thema: "Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern - Thüringens finanzielle Handlungsfähigkeit bewahren" beantragt.


Der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke äußerte seine Bedenken über die wenige Tage zuvor im Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes zur Unterstützung der Länder bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und sozialer Wohnungsbau, weil er Sorge habe, dass unser hoch verschuldeter Freistaat nicht die notwendigen Finanzmittel aufbringen könne, um die Bundesmittel abzuschöpfen. Diese Grundgesetzänderung wurde durchgepeitscht, obwohl sie tief in die Grundprinzipien unserer bundesstaatlichen Ordnung eingreife. Er erinnerte an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2007, wonach die Kompetenzaufteilung dazu diene, die Länder vor einem Eindringen des Bundes in die Verwaltungshoheit von Ländern und Kommunen zu schützen. Durch diese klare Zuordnung von Kompetenzen im Interesse der Bürger sollten die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der jeweils handelnden Stelle gewährleistet und für den einzelnen Staatsbürger greifbar werden.


Nur so könne dem Demokratieprinzip Rechnung getragen werden und nur so wisse der Bürger, wen er als Souverän wofür durch Vergabe oder eventuell auch Entzug seiner Stimme verantwortlich machen könne.


Björn Höcke befürchtete, dass der von Altparteienpolitikern gepriesene kooperative Föderalismus nicht nur das Arbeiten Hand in Hand bedeute, sondern in der politischen Praxis dieses Landes leider vor allen Dingen die Verschleierung von Verantwortung.


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